Medizinprodukteberater ist nach dem § 83 MPDG, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Die Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) genau festgelegt. Sie gelten sowohl für fest angestellte Medizinprodukteberater, als auch für solche, die als freie Handelsvertreter im Vertrieb von Medizinprodukten tätig sind. Erfüllt ein Medizinprodukteberater diese Anforderungen nicht, so droht ihm ein Bußgeld.
Medizinprodukteberater bilden einen wichtigen Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystems. Dabei arbeiten sie eng mit der Verantwortlichen Person des Herstellers nach § 15 MDR zusammen. Das MPDG schreibt vor, dass sich Medizinprodukteberater regelmäßig schulen lassen müssen.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben können Medizinprodukteberater ihre Kunden besser beraten und damit zum Unternehmenserfolg beitragen. Kenntnisse regulatorischer Abläufe und deren Einhaltung vermindern Risiken für das Unternehmen und unterstützen damit den langfristigen Unternehmenserfolg.